
Heute, am 31. Januar um 10 Uhr haben drei Trambahnfahrer der MVG ihrem Arbeitgeber ein Schreiben übergeben, in dem Sie mitteilen, dass sie das Fahren der ´Bundeswehrtram´ nicht länger mit ihrem Gewissen vereinbaren können.
Damit machen die Kollegen ihre in Artikel 4 Absatz 1 GG grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit geltend. Dazu sagt das Bundesarbeitsgericht:
„Sieht sich ein Arbeitnehmer aufgrund einer Gewissensnot nicht in der Lage, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ergibt sich hieraus eine Einschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers.“ (BAG 24.05.1989, Az. 2 AZR 285/88)
Nachdem die innerbetriebliche Diskussion und der Versuch, die MVG durch Argumente zu überzeugen, mit ihrer Infrastruktur nicht länger Werbung für das ´Geschäft des Tötens´ zu machen, gescheitert sind, haben sich die drei Trambahnfahrer jetzt zu diesem Schritt entschieden.
„Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram und wir hoffen, dass sich noch viele Trambahnfahrer*innen der MVG in München anschließen und das Beispiel Schule macht – auch über die Münchener Stadtgrenzen hinaus. Wir bleiben dabei: Arbeiter schießen nicht auf Arbeiter, Transportarbeiter transportieren kein Militärgerät – und Trambahnfahrer fahren keine Bundeswehrtram.“, so erklären die drei Trambahnfahrer.
Mustertexte zur Verweigerung und Beschwerde beim Betriebs-/Personalrat könnt Ihr gerne von uns bekommen; meldet Euch!
Solidarisiert Euch!
Unterzeichnet „Sagt mit uns NEIN! zur Bundeswehrtram!“ 
Meldet uns, wenn auch bei Euch eine Bundeswehr-Straßenbahn durch die Straßen fährt! Organisieren wir den Widerstand – gemeinsam!
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