Advertisement

„Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram!“

Heute, am 31. Januar um 10 Uhr haben drei Trambahnfahrer der MVG ihrem Arbeitgeber ein Schreiben übergeben, in dem Sie mitteilen, dass sie das Fahren der ´Bundeswehrtram´ nicht länger mit ihrem Gewissen vereinbaren können

Damit machen die Kollegen ihre in Artikel 4 Absatz 1 GG grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit geltend. Dazu sagt das Bundesarbeitsgericht:

 „Sieht sich ein Arbeitnehmer aufgrund einer Gewissensnot nicht in der Lage, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ergibt sich hieraus eine Einschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers.“ (BAG 24.05.1989, Az. 2 AZR 285/88)

Nachdem die innerbetriebliche Diskussion und der Versuch, die MVG durch Argumente zu überzeugen, mit ihrer Infrastruktur nicht länger Werbung für das ´Geschäft des Tötens´ zu machen, gescheitert sind, haben sich die drei Trambahnfahrer jetzt zu diesem Schritt entschieden. 

Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram und wir hoffen, dass sich noch viele Trambahnfahrer*innen der MVG in München anschließen und das Beispiel Schule macht – auch über die Münchener Stadtgrenzen hinaus. Wir bleiben dabei: Arbeiter schießen nicht auf Arbeiter, Transportarbeiter transportieren kein Militärgerät  – und Trambahnfahrer fahren keine Bundeswehrtram., so erklären die drei Trambahnfahrer.

Mustertexte zur Verweigerung und Beschwerde beim Betriebs-/Personalrat könnt Ihr gerne von uns bekommen; meldet Euch! 

Solidarisiert Euch!
Unterzeichnet „Sagt mit uns NEIN! zur Bundeswehrtram!“ 

Meldet uns, wenn auch bei Euch eine Bundeswehr-Straßenbahn durch die Straßen fährt! Organisieren wir den Widerstand – gemeinsam!

Mehr hier unter: Change.org