Bundeswehrtramverweigerer klagen gegen Abmahnung
Im Januar 2025 haben die Trambahnfahrer, Gewerkschafter und Kriegsgegner erklärt: „Wir leisten keinen Dienst an der Münchner Heimatfront und fahren keine Bundeswehrwerbung durch die Stadt. Das können wir mit unserem Gewissen nicht vereinbaren.„
Für uns gilt:
- Arbeiter schießen nicht auf Arbeiter!
- Metaller bauen keine Panzer!
- Transportarbeiter transportieren kein Militärgerät!
- Trambahnfahrer fahren keine Bundeswehrtram!
Seitdem verweigern sie das Fahren der „Bundeswehrtram“ und haben dafür Abmahnungen erhalten die immer die (juristische) Vorbereitung für Kündigungen sind. Am 22. Januar ist der erste Prozess für die Entfernung der Abmahnung in der Personalakte. Bereits um 13.00 Uhr ist eine Antikriegskundgebung um 14.00 Uhr beginnt der Prozess (Arbeitsgericht München, Winzererstr. 106)
Dazu auch die Berichte vom
Februar 2025: „Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram!“
August 2025: Solidarität mit den Trambahnfahrern, die das Fahren der Bundeswehrtram verweigern!
Die Revolutionäre Front – Abteilung Bremen hat zum Prozessauftakt eine Solidaritätserklärung an die Kriegsgegner verfasst
Kollegen Trambahnfahrer, Mitkämpfer gegen den Krieg!
Es ist ein großer Unterschied, ob man sagt „Ich bin gegen Krieg“ oder ob man gegen den Krieg und seine Vorbereitung handelt. Ihr habt gehandelt und damit einen Schritt im Kampf gegen den Krieg getan. Ihr habt damit unserer Klasse ein kleines Signal gesetzt, dass sie endlich aufsteht gegen die Kriegstreiber dieses Landes. Unser Kampf gegen Krieg und Faschismus wird nicht vor den Gerichten entschieden, sondern im Streik, im Generalstreik gegen die Kriegstreiber in Regierung und Kapital. Dafür stehen wir ein, dafür stehen wir an Eurer Seite!
„Den Finger bricht man, fünf Finger sind eine Faust“ (Ernst Thälmann)
Gerwin Goldstein im Namen der Revolutionären Front – Abteilung Bremen





